Gernsbach-Obertsrot - Freibad

Baden mit Blick auf die traditionellen Weinberge von Gernsbach, direkt unter dem Schloss Eberstein.

Mittwoch geschlossen!

Als Zugangskontrolle kommen nummerierte Eintrittsbänder zum Einsatz. Die Eintrittspreise werden beim Einlass ins Bad bezahlt (Keine Voranmeldung). Bei jedem Eintritt muss der Meldebogen Schwimmbad ausgefüllt werden.

Freibad in Gernsbach-Obertsrot im Murgtal
Freibad in Gernsbach-Obertsrot im Murgtal - © Stadt Gernsbach

Beschreibung

Liegewiesen unter schattigen alten Bäumen und Sitzgelegenheiten direkt am Beckenrand geben die Sicht frei auf eine der schönsten Aussichten im Murgtal, den Schlossberg von Schloss Eberstein. Das modernisierte, gepflegte Traditionsbad Obertsrot bietet mit seinem 50-Meter-Becken lange Bahnen für zielstrebige Schwimmer. Kleinkinder vergnügen sich im eigenen Kinderbecken. Unter der überdachten Pergola lässt sich auch mal ein sommerlicher Regenschauer trocken überstehen.

Viel Anklang findet an den Vormittagen die betreute Wassergymnastik. Wer einmal zu Gast war bei den Schwimmbadfesten oder der Beach-Party, der findet ganz bestimmt seinen Weg zurück ins Obertsroter Bad.

Allgemeine Infos:

Im Badebetrieb sind aufgrund der aktuellen Situation die Attraktionen (Rutschen, Sprungturm, usw.) gesperrt.

Außerdem können nur die Außenduschen genutzt werden. Umkleidemöglichkeiten werden vorerst nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt.

Einzelkarte4,00 €erm. 2,00 €
Einzelkarte für KONUS-Gästekarte-Inhaber2,00 €erm. freier Eintritt
Familientageskarte - 2 Erwachsene mit Kinder9,00 €
Feierabend-Karte2,00 €

Befreiung
  1. Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
  2. Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende und Studenten
  3. Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
  4. Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.

Schwerbehinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.

Ermäßigung
  1. Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  2. Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
  3. Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".

Die Ermäßigungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.

Karte & Anreise

Karte & Anreise

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