Gernsbach-Lautenbach - Freibad
Mit Blick auf den Lautenfelsen, bietet das familiäre und übersichtliche kleine Schwimmbad in Lautenbach Erholung und Badespaß für Jung und Alt.
Donnerstag geschlossen!
Als Zugangskontrolle kommen nummerierte Eintrittsbänder zum Einsatz. Die Eintrittspreise werden beim Einlass ins Bad bezahlt (Keine Voranmeldung). Bei jedem Eintritt muss der Meldebogen Schwimmbad ausgefüllt werden.
Beschreibung
Einfach mal Eintauchen ins kühle Nass oder Ausruhen auf den grünen Liegeflächen oder Sitzgelegenheiten. Die Kleinsten vergnügen sich im schattigen Sandkasten und an gut gepflegten Spielgeräten. Allen anderen Aktivhungrigen bieten Tischtennisplatte, Tischfußball und Bolzplatz genügend Raum zum Austoben und für gemeinsame Vergnügungen.
Wer sich einfach nur treiben lassen will, lässt sich nieder auf den Sitzgelegenheiten direkt am Beckenrand, hält ein gepflegtes Schwätzchen oder beobachtet still das lustig-bunte Treiben im Wasserbecken. Für das leibliche Wohl sorgt der angeschlossene Kiosk mit kleinen, aber feinen Leckereien und Snacks.
Allgemeine Infos
Im Badebetrieb sind aufgrund der aktuellen Situation die Attraktionen (Rutschen, Sprungturm usw.) gesperrt.
Außerdem können nur die Außenduschen genutzt werden. Umkleiden werden vorerst nur eingeschränkt zur Verfügung gestellt.
| Einzelkarte | 4,00 € | erm. 2,00 € |
|---|---|---|
| Einzelkarte für KONUS-Gästekarte-Inhaber | 2,00 € | erm. freier Eintritt |
| Familientageskarte - 2 Erwachsene mit Kinder | 9,00 € | |
| Feierabend-Karte | 2,00 € | |
Befreiung
- Für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
- Schwerbehinderte, Schüler, Auszubildende und Studenten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Schwerbehindertenausweis "Mit Begleitperson" vermerkt ist, erhalten freien Eintritt.
- Schulklassen Gernsbacher Schulen unter Führung eines Lehrers erhalten einmal wöchentlich freien Eintritt.
Schwerbehinderte im Sinne der Badegebührenordnung sind Personen mit mindestens 50 Prozent Erwerbsminderung. Die Befreiungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.
Ermäßigung
- Kinder und Jugendliche vom vollendeten dritten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende ab dem vollendeten 16. Lebensjahr
- Schwerbehinderte ab dem vollendeten 16. Lebensjahr (Erwerbsminderung mindestens 50 Prozent) fallen unter die Tarifgruppe "Ermäßigt".
Die Ermäßigungsgründe sind entsprechend nachzuweisen.